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Energienews

Forschungsförderung für die E-Mobilität geht in die nächste Runde (26.03.2021)

BMWi und BMU stellen 400 Millionen Euro bis 2025 für Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität zur Verfügung

Forschungsförderung für die E-Mobilität geht in die nächste RundeDie erfolgreiche Forschungsförderung für die Elektromobilität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird verlängert: Heute Nachmittag wird die novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht. In den nächsten vier Jahren stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.

Bundesminister Altmaier: „Für neue Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland ist es zentral, dass uns die Wende hin zur Elektromobilität gelingt. Forschung und Innovation sind hierfür die entscheidenden Hebel. Es geht darum, innovative und umweltschonende Produkte und Verfahren in der Mobilität zu entwickeln, die im Markt Erfolg haben. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und sichert Arbeitsplätze in Deutschland.“

Bundesministerin Schulze: „Nur mit einer starken Palette an Elektrofahrzeugen und einer verlässlichen Ladeinfrastruktur erreichen wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr. Dazu trägt die vor über 12 Jahren begonnene Forschungsförderung für die Elektromobilität maßgeblich bei. Sie ist Ausdruck der vereinten Anstrengungen der Bundesregierung, den Elektroantrieb im Verkehr zum Erfolg zu führen.“

Die novellierte Richtlinie schafft gleichzeitig den Rahmen für einzelne Förderausschreibungen mit jeweils eigenen inhaltlichen Schwerpunkten und eigenem Budget. Die ersten beiden Förderausschreibungen sollen im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden.

Der neue Förderrahmen gilt bis 2025. Er soll die weitere Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität unterstützen. Dafür wurde der bestehende Rechtsrahmen an die fortgeschrittene Entwicklung der Elektromobilität angepasst. Zum Beispiel werden zukünftig auch neue Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung und Komponenten smarter Fahrzeugplattformen sowie systemübergreifende Innovationen förderfähig.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

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