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Energienews

BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz gestartet (23.04.2019)

BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz gestartetSie haben gute Ideen, wie Sie den Energieverbrauch im Betrieb senken? Sie benötigen für eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen eine höhere Förderung? Dann nutzen Sie den „BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz“, um Ihre Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Minderung schneller rentabel zu machen.

 

Wer wird gefördert?

Mit dem „BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz“ unterstützt das BMWi als Teil des Förderpakets „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ private und kommunale Unternehmen, Freiberufler und Contractoren bei der Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Schaffung von energieeffizienten Unternehmensprozessen.

Wie wird gefördert?

Im BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz wird die Förderung über ein wettbewerbliches Verfahren verteilt. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Gefördert werden die Projekte, welche die höchste jährliche CO2-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (die Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“). Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei 5 Mio. Euro.

Wie erfolgt das Antragsverfahren?

Das BMWi führt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden durch. Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget vor dem Stichtag um 50 Prozent überzeichnet, so wird die Wettbewerbsrunde vorzeitig beendet, also lohnt es sich, Anträge zu Beginn einer Wettbewerbsrunde zu stellen.
Die Eckdaten der Wettbewerbsrunden (Beginn und Ende sowie die pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel) werden vier Wochen vor Beginn der Wettbewerbsrunde auf der Internetseite www.wettbewerb-energieeffizienz.de angekündigt.
 
Die Förderanträge werden durch den Projektträger VDI/VDE-IT geprüft und bewertet. Alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Projekte werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt gerne in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen.

Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss die energiebezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) mindestens vier Jahre betragen. Das Vorhaben muss in einem Einsparkonzept dargestellt werden, das von einem qualifizierten Energieexperten erstellt wurde (Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: www.energie-effizienz-experten.de). Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Förderung gibt es insbesondere für:
  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen;
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung;
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie primär zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte;
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess;
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen;
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse;
  • die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater. Ein Energieeinsparkonzept, das Ihr Vorhaben abbildet, ist Voraussetzung für die Förderung.

Weitere Informationen

BMWi-Wettbewerbsseite: www.wettbewerb-energieeffizienz.de
 

Quelle: IHK Halle-Dessau

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