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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungsund Zahlungsbedingungen

Die Haftung für Schaden, der auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen; dies
gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus
der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.

Der Käufer hat die für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Transportführer
notwendigen Maßnahmen und Feststellungen zu treffen und der Verkäuferin davon unverzüglich
Mitteilung zu machen.

Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen
oder andere Einrichtungen im Eigentum und/oder unmittelbaren Besitz des Käufers
oder durch dessen fehlerhafte Angaben entstehen, haftet der Käufer unter Ausschluss
jeder Ersatzansprüche gegen die Verkäuferin – es sei denn, die Verkäuferin oder ihr Erfüllungsgehilfe
hätten die genannten Fehler und Mängel erkannt oder grob fahrlässig nicht
erkannt – und stellt diese von jeder etwa aufgrund zwingenden Rechts Dritten gegenüber
bestehende Haftung frei. Das gleiche gilt für leihweise von der Verkäuferin zur Verfügung
gestellten Tanks und Fässer (Kleingebinde). Insoweit haftet die Verkäuferin lediglich für
die Gestellung ordnungsgemäßer Leihgebinde .Den Entleiher trifft unter Ausschluss bzw.
Freistellung des Verleihers die alleinige Verpflichtung zur Erhaltung der Leihgebinde in
gebrauchsfähigem Zustand und die Haftung für etwaige Schäden infolge während des
Gebrauchs beim Entleiher eingetretener Funktionsschäden an den Leihgebinden, insbesondere
im Falle nicht rechtzeitiger Anzeige von Durchrostungserscheinungen.

Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei
Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro
Monat zuzüglich darauf entfallender Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse ist die Verkäuferin ohne Nachfristsetzung berechtigt, von allen
etwa bestehenden Kaufverträgen, auch von solchen, bei denen ein Zahlungsverzug des
Käufers noch nicht vorliegt, zurückzutreten, wobei es der Verkäuferin vorbehalten bleibt,
Schadensersatz vom Käufer zu verlangen. Die Verkäuferin kann auch sofortige Zahlung
aller sonstigen Forderungen gegenüber dem Käufer ohne Rücksicht auf entgegenstehende
Zahlungsbedingungen oder Zahlungsvereinbarungen verlangen.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung gegen die
Forderungen des Verkäufers ist nur bei unbestrittenen oder bei rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich. Unabhängig von Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit
der Forderung ist die Verkäuferin berechtigt, Gegenforderungen des Käufers gegenüber
Gesellschaften aufzurechnen, die mit der Verkäuferin im Sinne von § 15 Aktiengesetz
verbunden sind.

Bei von der Verkäuferin gegebenen Proben oder Mustern sind deren Eigenschaften nur
dann als zugesichert anzusehen, wenn dieses schriftlich vereinbart wurde. Das gilt auch
für alle Analaysenangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestgrenzen.
Für die Lieferung der Ware mit einer bestimmten Eingangstemperatur haftet die
Verkäuferin nur bei schriftlicher Übernahme einer Gewähr.

Im Falle mangelhafter Lieferung hat die Verkäuferin die Wahl, ob sie die Leistung nachbessert
oder durch Neulieferung ersetzt. Bleibt eine Nachbesserung endgültig erfolglos,
so kann der Käufer Minderung (Herabsetzung) des Entgelts oder Wandlung (Rückgängigmachung
des Betrages) verlangen. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Alle Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten
aus allen Warenlieferungen der Verkäuferin und etwaigen Wechseln erfüllt hat.
Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt wird.

Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Verkäuferin
zustehenden Saldoforderung. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzuges
sowie anderen Vertragsverletzungen auf Verlangen der Verkäuferin sämtliche in
seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware auf seine Kosten an die Verkäuferin, ohne dass
es einer vorherigen Fristsetzung bedarf, zurückzuliefern. Wird die von der Verkäuferin gelieferte
Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der
Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder
dem vermischten oder vermengten Bestand an die Verkäuferin ab. Der Käufer verpflichtet
sich, der Verkäuferin von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der der
Verkäuferin gehörenden Ware oder der ihr zustehenden Rechte durch Dritte unverzüglich
Nachricht zu geben.

Der Käufer ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder sicherungshalber
zu übereignen. Bei einer Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Käufer bereits
hiermit diejenigen Forderungen mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab, die
ihm aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen. Der Käufer ist auf Verlangen der Verkäuferin
verpflichtet, seine Schuldner zu benennen und der Verkäuferin die dafür erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Erfüllungsort für alle Lieferungen einschließlich der frachtfreien und der Lieferungen, die
mit eigenen Fahrzeugen der Verkäuferin ausgeführt werden, ist diejenige Stelle, von der
aus die Lieferung erfolgt (Lieferstelle). Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit
zulässig – Leverkusen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Verkäuferin,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Enthält die Annahmeerklärung des Käufers
abweichende Bedingungen, so gelten diese nur, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich
bestätigt worden sind.

Mineralölsteuer Text-KZ (ZS)

01 versteuert
02 Komponenten-unversteuert
03 Komponenten-versteuert
04 nicht steuerbar/nicht anteilsteuerbar
05 unversteuert auf Versendungsanmeldung
06 unversteuert auf Erlaubnisschein
07 unversteuert auf allgemeine Erlaubnis

Verordnung über die Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße

30/1202

Dieselöle/Heizöle
Klasse 3, Ziffer 31c GGVS/ADR

33/1203 Benzin/Super 
  (Netto-Gewicht ca. 850 kg je 1000 l)
Dieselshell (DS), Dieselöl, Gasöl
Shell Heizöl EL (HEL), Leichtes Heizöl
 Benzin, Super
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